Spätestens seit diesem Aufschrei weiblicher Opfer sexueller Übergriffe wird über «go» und «nogo» diskutiert. Das Gesetz gibt da klare Vorgaben: «Anzügliche oder zweideutige Bemerkungen», «sexistische Witze über Vorlieben und Merkmale», «Verbreiten pornografischen Materials in irgendeiner Weise» «Unerwünschter Körperkontakt oder Einladungen mit eindeutigem Hintergrund.» Doch wo sind die Grenzen am Arbeitsplatz? Wann ist ein harmloser Scherz oder Bemerkung nicht mehr witzig? Vor allem Frauen in reinen Männer Berufen müssen wohl einiges einstecken, wie die Bauarbeiterinnen schon mehrmals öffentlich gemacht haben. Die Gürtelline ist dann unterschritten, wenn es der/die Adressat/in so empfindet. Also rein spruchtechnisch. Anfassen ist da schon viel eindeutiger und nicht mehr ganz so individuell. Was auch klar ist: Der Arbeitgeber hat für die sexuelle und körperliche Integrität seiner Angestellten zu sorgen. Was jedoch, wenn der Chef oder die Chefin der Täter ist? Da hilft wohl nur den Job zu wechseln und ihn oder sie anzuzeigen. Wie die Chefin anzeigen? Ja, richtig gehört. Männer sind auch Opfer von sexueller Belästigungen. Genauer: 10% der Betroffenen sind Herren. Die Dunkelziffer ist unbekannt, da viele von ihnen aus Scham schweigen und wenn man(n) etwas sagt, dann wird er nicht ernst genommen. Warum? Weil sich das Gerücht des allzeit bereiten und willigen Mannes auch im 21. Jahrhundert noch hartnäckig hält. Jungs mögen es doch von uns Mädels begrabscht zu werden oder etwa nicht? Gleichberechtigung heisst gleiches Recht für alle, Punkt. Also Mädels: «Nein ist nein» gilt auch für uns und «me too» dürfen, ja müssen auch die Gentlemen rufen, gerne noch lauter als wir Ladies.
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