Ein sehr heisses Eisen. Darf man/frau selbst entscheiden, wann der Zeitpunkt für die letzte Reise ist? Die Zahl, jener, die durch einen assistierten Suizid aus dem Leben schieden ist stetig gestiegen. Vorletztes Jahr waren es rund 1600 Menschen, davon 60% Frauen. Genug, um dieses Thema zu enttabuisieren. Widmen wir uns aber zuerst den gesetzlichen Regelungen. Ja, nicht jeder/jede wird von Exit in den Freitod begleitet. Es bedarf eines festen Wohnsitzes in der Schweiz oder eines Schweizer Passes. Auch muss sichergestellt sein, dass der Wunsch zu sterben nicht aus einer psychischen Krise heraus geäussert wird. Deshalb braucht es bei psychischen Erkrankungen immer zwei voneinander unabhängige psychiatrische Gutachten. Zudem muss der Sterbewillige urteilsfähig sein, sich schon länger mit diesem Gedanken auseinandergesetzt haben und das Medikament selbständig einnehmen können. Erst wenn alles geprüft ist und mindestens ein Gespräch mit der Begleitperson stattgefunden hat, wird der assistierte Suizid organisiert. Trotz allen Regelungen gibt es immer wieder Fälle, bei denen sich die Frage stellt, ob der Ablauf korrekt eingehalten und nicht doch geschummelt wurde. Das sind genau jene, die den begleiteten Freitod so umstritten machen. Doch warum soll eine todkranke Person, der ein qualvolles Ende bevorsteht, sich nicht in Begleitung selbst töten dürfen? Ja, es gibt andere Möglichkeiten: Zum Beispiel palliative Betreuung oder passive Sterbehilfe. Aber gerade bei schwer lungenkranken Patienten ist dies keine Option. Der Tod durch Ersticken ist ein Martyrium, welches ich meinem ärgsten Feind nicht wünschen würde. Genauso wie jede/jeder das Recht hat zu leben, wie es ihm gefällt, soll auch jeder genauso sterben dürfen. So schwer es uns auch fällt, eine solche Entscheidung zu akzeptieren. Es bleibt der tröstende Gedanke, dass dem geliebten Menschen dadurch viel Leid erspart geblieben ist.